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Winterlager für Boote

Da ist er wieder, der Oktober. Die Sonne steht tief und die letzten schönen Tage für eine Ausfahrt sollten noch genutzt werden. Dann heißt es: „Ab ins Winterlager für Boote und warten auf den nächsten Frühling“.

Da ist er wieder, der Oktober. Die Sonne steht tief und die letzten schönen Tage für eine Ausfahrt sollten noch genutzt werden. Dann heißt es: „Ab ins Winterlager für Boote und warten auf den nächsten Frühling“.

Tipps und Checkliste für das Winterlager

Es gibt im Netz gute Seiten, die sich mit dem Thema Winterlager für Boote beschäftigen. Abhängig von Art, Bauweise und Motorisierung sind unterschiedliche Dinge zu beachten. Der Deutsche Motoryachtverband e.V. stellt als Hilfe Tipps für das Ein- und Auswintern incl. einer Checkliste bereit. Das hilft besonders Anfängern im Segelsport und Motorbootsport ihr Boot schadenfrei über die kalte Jahreszeit zu bekommen. Aber auch der eine oder andere erfahrene Skipper wird hier fündig.

Diese ausführlichen Tipps an dieser Stelle noch einmal auszuführen, spare ich mir. Bei aller Sorgfalt kann es aber trotzdem zu Schäden am Boot oder sogar den Totalverlust von Boot oder Yacht kommen.

Schadenrisiko im Winterlager

Das Winterlager beginnt mit dem Slippen oder Kranen der Boote und Yachten. Die Wintersaison endet, wenn Boote und Yachten wieder im Wasser sind. Egal ob man nun an Land oder im Wasser überwintert, Risiken lauern auch im Winterlager.

„Großbrand vernichtet mindestens 20 Boote“, meldete die Seite PressReader.com im November 2019. Kurz nach dem Einlagern der Boote brach beim MC Birkenwerder e.V. ein Brand im Winterlager aus, deren Ursache mir aber nicht bekannt ist. Für die Eigentümer der betroffenen Boote ein großer finanzieller Verlust, sofern keine Bootsversicherung für den Schaden aufkam.

Schäden im Winterlager

Sehr oft wird das Schadenrisiko im Winter unterschätzt. Das gilt insbesondere für das Brandrisiko in Bootshallen. Nachfolgend einige allgemeine Schadenbeispiele und Hinweise zu Bootsversicherungen. Die Hinweise sollen helfen, die eigenen Bedingungen aus Sicht des Bootseigners zu überprüfen. Grundsätzlich gilt aber, bitte in den eigenen Bedingungen nachlesen.

Boot rutscht vom Slipp- oder Transportwagen

Diese Schäden fallen unter den Begriff Transportmittelunfall und sind durch eine Bootskasko und auch Teilkasko-Versicherung für Boote und Yachten gedeckt. Selbst der Transport vom Hafen zum eigenen Versicherungsgrundstück, das evtl. als Winterlager dient, fällt unter den Versicherungsschutz.

Boot wird beim Kranen beschädigt

Der Versicherungsschutz besteht bei einer Bootskasko auch außerhalb des Wassers. Das Ein- und Auswassern von Booten und Yachten ist daher beim Kranen versichert. Für den Fall, dass ein Unternehmen (Kran) mit dem Auswassern beauftragt wird, hängt die Frage der Haftung auch mit der Frage: „Wer hat die Oberaufsicht und Weisungsbefugnis?“ zusammen. Die Kaskoversicherung für Boote zahlt solche Schäden in der Regel unabhängig von der Schuldfrage.

Der separat ausgelagerte Außenbordmotor wird im Winterlager gestohlen

Der Außenbordmotor ist Teil des Bootes und bleibt versichert, wenn er vorübergehend von
Bord genommen wird. Versicherungsschutz wird bei ordnungsgemäße Sicherung des Motors gewährt. Mehr zum Thema Sicherung von Boot und Bootsmotor in einem früheren Beitrag. Der Teilediebstahl muss aber in den Bedingungen mitversichert sein. Dies gilt auch für die Auslagerung von anderen Ausrüstungsgegenständen in der Zeit des Winterlagers.

Der Bootstrailer mit Boot wird aus dem Winterlager gestohlen

So wie der Außenbordmotor muss auch der Bootstrailer mit einer geeigneten Diebstahlsicherung gesichert werden. Mehr zum Thema Sicherung von Boot und Bootsmotor in einem früheren Beitrag. Wir ein ungesicherter Bootstrailer mit Boot selbst auf einem umzäunten Gelände gestohlen, gefährdet man seinen Versicherungsschutz.

Yacht sinkt, da ein Ventil durch Frost geplatzt ist.

Eis- und Frostschäden werden durch die Yachtkasko nicht ersetzt. Das gilt auch für Frostschäden am Motor, wenn das Winterlager an Land aufgeschlagen wurde. Das Überwintern im Wasser ist grundsätzlich kein Problem. Eigner die ihre Yacht im Winter im Wasser lassen, sollten sich daher jedoch einen Platz suchen, wo die Wasserfläche nicht zufriert.

Schäden durch Nagetiere im Winterlager

Ratten und Mäuse sind im Winterlager eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Sind Schäden aufgetreten, dann lohnt sich ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen. Es gibt hochwertige Bedingungen, die Schäden durch Nagetiere nicht ausdrücklich ausschließen.

Brand im Winterlager

Brand, Blitzschlag und Explosion sind Bestandteil der Boots- und Yachtkasko. Brandschäden ziehen sehr oft den Totalverlust der Yacht oder des Bootes nach sich. Bei Großschäden wird oftmals von Eignern kleiner Boote das Risiko der Wrackbeseitigungskosten unterschätzt. Die Kosten übersteigen oftmals den Wert des Bootes. Übrigens ersetzt eine Bootshaftpflichtversicherung keine Kosten für eine Wrackbeseitigung, da es sich um das eigene Boot oder die eigene Yacht handelt und nicht um den Schaden eines Dritten.

Schnee und Regen dringt durch eine undichte Plane

Egal ob das Boot oder die Yacht im Wasser oder an Land überwintert, das Eindringen von Schnee und Regen fällt nicht in den Versicherungsschutz. Sofern die Ursache durch Sturm verursacht wurde und eine Kausalität zum Schaden hergestellt werden kann, lohnt es sich zeitnah dem Versicherer den Schaden zu melden.

Vom Bootsgutachter Klaus Reiniger (Mitglied bei den Wasserfreunden Grünau e.V.) erhielt ich weitere gute Hinweise.

Im Winterlager sind ein Segelboot und eine Motoryacht einfach umgekippt

Beide Boote hatten jeweils eine schlampig verzurrte Plane als Winterdach. Die lose Plane hat sich dann bei einem Herbststurm zu einem großen Ballon aufgebläht. Durch die Kraft des Windes sind beide Boote wie Spielzeug umgekippt.

Empfehlung: Alle Ösen in einer Winterplane (vorzugsweise 280 Gramm/m Ware) mit ca. 8mm Gummiseil gewissenhaft verzurren und sichern. Das nimmt dem Sturm oder aber auch nur starken Wind die Angriffsfläche. Das Gummiseil hilft, dass die Ösen der Winterplane nicht ausreißen.

Anmerkung zum Versicherungsschutz: Versicherungen definieren Sturm erst ab Windstärke 8. Das sind ungefähr 62 km/h und abhängig von Luftdruck und Temperatur ca. 26kg pro Quadratmeter Windlast *) auf der Plane. Gab es vorab eine Sturmwarnung oder sind Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft des Winterlager beschädigt, kann man relativ sicher von einem Sturmschaden ausgehen.

Fehlende Luftzirkulation – Schimmelbildung

Ist das Boot fest eingepackt fehlt die Luftzirkulation um den Innenraum des Bootes im Winterquartier vor Schimmelbildung zu schützen. Schimmel entsteht, wenn keine Luftbewegung oder Luftaustausch innerhalb des Bootes erfolgt. Nachts sinken die Temperaturen stark ab und früh scheint die Sonne auf das Boot. Diese teilweise großen Temperaturschwankungen fördern die Luftfeuchtigkeit im Boot erheblich.

Empfehlung: Ein Ventilator gekoppelt mit einer Zeitschaltuhr kann Abhilfe schaffen. Dabei ist es wichtig, sämtliche Schränke, Schubladen, Bettkästen usw. offen zu lassen. Luftentfeuchter sind eine sinnvolle Ergänzung.

Anmerkung zum Versicherungsschutz: Die Kajütentür sollte abgeschlossen werden, da sonst der Versicherungsschutz bei Einbruch / Diebstahl unter Umständen gefährdet ist. Schimmelbildung im Winterlager fällt nicht unter den Versicherungsschutz einer Yacht- und Bootsversicherung.

Frostschäden an Leitungen und Armaturen

Restwasser in Leitungen und Armaturen kann teure Reparaturmaßnahmen im Frühjahr auslösen. Frostschäden an Leitungen und Armaturen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Empfehlung: Damit die Wasserleitungen nicht kaputt frieren, alle Wasserleitungen und Wasserhähne WC / Dusche, Pentry, Deckwaschpumpe usw. öffnen und mit einem Druckluft-Kompressor ausblasen.

Bei den Kaskoversicherungen für Boote und Yachten handelt es sich in der Regel um sogenannte Allgefahrendeckungen. Der Versicherer trägt damit alle Gefahren, denen das Boot oder die Yacht sowie die versicherten Sachen ausgesetzt sind. Aus diesem Grund ist es hilfreich, sich die Abschnitte mit den Ausschlüssen in den Bedingungen der eigenen Bootsversicherung vor dem Winterlager anzuschauen.

Das Thema Versicherung für Boote und Yachten ist sehr umfangreich. Es gibt viele Beiträge zum Thema Winterlager. Dieser Beitrag versteht sich als Ergänzung zu den Tipps für das Winterlager im „Propeller“ Ausgabe 3/2021 vom Motoryachtverband Berlin e.V..

Wer darüber hinaus Fragen zur Yacht- und Bootsversicherung hat, findet mich tagsüber in meinem Büro in Tegel.

*) Berechnung der Windlast: Wikipedia

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